Allgemeine Teilnahmebedingungen Sievert Glücksrad

Es gelten die folgenden Bedingungen:

 

§ 1 Veranstalter, Aktionszeitraum

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Sievert SE, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück (im folgenden „Sievert“ oder „Veranstalter“ genannt). Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 01.05.2025 bis 31.07.2025 statt.

 

§ 2 Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeitende der Sievert sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

Die Teilnehmenden müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen diese innerhalb der von Sievert gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält Sievert sich vor, die Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen.


§ 3 Gewinne

Während des gesamten Aktionszeitraums besteht die Chance auf folgende Sachpreise:

  • 3x Goldmünze Krügerrand zu je einer Feinunze (Hauptpreis);
  • 300x quick-mix LED-Mütze (Sachpreis)
  • 300x quick-mix Sonnenbrille (Sachpreis)

Die aufgeführten Preise werden gleichmäßig über den Aktionszeitraum verteilt und nach folgendem Schema verlost:

  • Monatlich je 1x Krügerrand-Münze
  • Wöchentlich je 25x LED-Mütze
  • Wöchentlich je 25x Sonnenbrille

Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Preises behält sich Sievert das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen.

Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Es besteht keine Annahmeverpflichtung hinsichtlich des Gewinns.

 

§ 4 Teilnahme

Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 01.05.2025 bis 31.07.2025 auf der Webseite https://gold-gewinnen.quick-mix.de statt.

Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss der Teilnehmer seine/ihre Dateien in ein Onlineformular eintragen und das Spiel „Glücksrad“ spielen. Folgende Daten werden dabei verpflichtend benötigt: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse. Jede Person darf 1x monatlich teilnehmen.

 


§ 5 Rechte

Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmende. Dass ihr/ihm die Rechte an den eingesendeten Daten vollumfänglich zustehen beziehungsweise, dass ihr/ihm das Einsenden für das Gewinnspiel gestattet ist.

Sofern Rechte Dritter bestehen, bestätigt der Teilnehmende, dass ihr/ihm alle Rechte für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel eingeräumt wurden.

Das Verwenden von fremden Daten ist – ohne Einwilligung des Rechteinhabers – nicht gestattet.

Der Teilnehmende bestätigt mit der Teilnahme, dass ihr/ihm die entsprechenden Einverständniserklärungen vorliegen und sie/er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann. Falls entgegen der vorstehenden Bestätigung des Teilnehmenden Rechte Dritter durch die Verwendung oder Veröffentlichung der Daten verletzt werden, stellt der Teilnehmende Sievert bei Vertretenmüssen von jedweden Kosten, insbesondere Schadensersatzzahlungen an den Verletzten, frei.

Sievert behält sich vor, sich die Rechteeinräumung von Veröffentlichung erneut ausdrücklich schriftlich vom Teilnehmenden bestätigen zu lassen.

 


§ 6 Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt wie folgt:

a) Gewinnpool
Nach Betätigung des Glücksrades erfährt der Teilnehmende sofort, ob er die Teilnahme am Gewinnpool gewonnen hat.. Unter den Teilnehmer werdenwöchentlich 25x quick-mix LED-Mützen, 25x quick-mix Sonnenbrillen verlost. Aus allen weiteren zur Verlosung zugelassenen Teilnehmern wird monatlich ein Hauptpreis verlost. Ein Anspruch auf einen eventuell angezeigten Gewinn besteht nicht, wenn die Teilnahme nicht den Teilnahmebedingungen entspricht. Im Falle eines Gewinns wird eine Gewinnbenachrichtigung an die angegebene E- Mail-Adresse gesendet. Alle weiteren Informationen zur Einlösung des Gewinns werden in dieser E-Mail genannt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Sievert nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von einem Monat nach dem Erhalt der ersten Gewinnbenachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

b) Hauptpreis
Der monatliche Hauptpreis wird nach Abschluss des jeweiligen Aktionsmonats unter allenTeilnehmenden verlost, die beim Glücksrad die Teilnahme an der Verlosung des Hauptpreises gewonnen haben. Ein Anspruch auf den Gewinn besteht nicht, wenn die Teilnahme nicht den Teilnahmebedingungen entspricht. Im Falle eines Gewinns bei der Verlosung des Hauptpreises, wird eine Gewinnbenachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Alle weiteren Informationen zur Einlösung des Gewinns werden in dieser E-Mail genannt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Sievert nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von einem Monat nach dem Erhalt der ersten Gewinnbenachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

 


§ 7 Gewinnübermittlung

  1. Im Falle des Hauptpreis-Gewinns wird Sievert mit dem Teilnehmenden per E-Mail Kontakt aufnehmen und eine persönliche Übergabe abstimmen. Die Übergabe findet in einemPartner-Baumarkt von Sievert im näheren Umkreis des Gewinners statt. Den Übergabe-Baumarkt wird Sievert mit dem Gewinner abstimmen. Der Gewinner ist verpflichtet, den Hauptpreis auf eigene Kosten abzuholen. Der Veranstalter übernimmt keine Reisekosten oder sonstigen Auslagen, die dem Gewinner im Zusammenhang mit der Abholung des Hauptpreises entstehen.
  2. Im Falle eines Gewinns der übrigen Sachpreise wird der Teilnehmende per E-Mail dazu aufgefordert, die Versandadresse mitzuteilen, damit der Gewinn zeitnah (innerhalb von zwei Kalenderwochen) an die Person versendet werden kann. DieGewinnbenachrichtigung erfolgt per E-Mail.
  3. Die Gewinnübermittlung erfolgt nur an eine deutsche Zustelladresse. Hat der /die Gewinner/in seinen Wohnsitz im Ausland, wird er/sie per E-Mail aufgefordert eine deutsche Zustelladresse mitzuteilen.
  4. Im Falle einer Unzustellbarkeit des Gewinns ist Sievert nicht verpflichtet weitere Nachforschungen anzustellen.; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht. Gleiches gilt, sofern der/die Gewinner/in innerhalb der von Sievert gesetzten Frist keine deutsche Zustelladresse angibt.
  5. Sollte eine Gewinnübermittlung an den/die Gewinner/in nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der/die Gewinner/in den Gewinn nicht annimmt), bleibt es Sievert nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen erneut verlost wird oder ob dieser nicht vergeben und ggf. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
  6.  


§ 8 Vorzeitige Beendigung der Aktion

Die Aktion findet im vorbenannten Zeitraum statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus bestimmten Gründen, wie etwa aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen, eine ordnungsgemäße und reguläre Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.

 


§ 9 Nutzungsrechte, Urheberrechte, Rechteübertragung

  1. Der Gewinner stimmt darüber hinaus einer begleitenden Berichterstattung einschließlich Film-, Bild- und Tonaufnahmen (im folgenden „Aufnahmen“) durch Mitarbeiter des Gewinnspielbetreibers oder von diesem beauftragte Dritte zu werblichen Zwecken zu.
  2. Der Gewinner räumt dem Gewinnspielbetreiber das einfache, zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht ein, die Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. Der Gewinner stimmt ferner zu, dass der Gewinnspielbetreiber die Bilder zum oben genannten Zweck verbreiten, vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen darf.
  3. Das Nutzungsrecht schließt das Recht der Bearbeitung ein (z.B. freistellen, vergrößern, verkleinern, Helligkeit verändern, farbliche Anpassungen, Formatierung ändern, animieren).
  4. Die Übertragung der Nutzungsrechte durch den Gewinner erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich nicht befristet.

 


§ 10 Haftungseinschränkung

Für eine Haftung des Gewinnspielbetreibers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. In keinem Fall haftet der Veranstalter für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch des Gewinns entstehen.

 

§ 11 Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel erhebt und verarbeitet der Veranstalter die folgenden Daten der Teilnehmer:

  • E-Mail-Adresse (aller Teilnehmer)
  • Vor- und Nachname (aller Teilnehmer)
  • Anschrift (des Gewinners)
  • Datum, Uhrzeit und IP-Adresse des Endgerätes bei Abschluss des Gewinnspielvertrages
  • Datum, Uhrzeit und IP-Adresse des Endgerätes bei Bestätigung der Zustimmung
  • Version der Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
  • Herkunft der Daten (http://gold-gewinnen.quick-mix.de)

 

Diese Daten werden für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet einschließlich der Ermöglichung der Teilnahme, der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung, der Kommunikation mit den Teilnehmern und der Ausschüttung des Gewinns sowie der dafür erforderlichen Identifizierung. Die Verarbeitung erfolgt dabei auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO zur Erfüllung des Gewinnspielvertrages. Die Daten werden darüber hinaus zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten (z.B. gegenüber Finanzbehörden) unter Beachtung der hierfür geltenden Fristen gespeichert.
Eine Weitergabe der Daten an Postdienstleister erfolgt, soweit der Veranstalter und der Teilnehmer die Zusendung des Gewinns vereinbart haben. Eine Weitergabe an Dienstleister erfolgt im Übrigen anlässlich der technischen Unterstützung bei der Durchführung des Gewinnspiels.
Ist der Teilnehmer nicht bereit, die vorstehenden Daten bereitzustellen, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Bereitstellung ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich.

Rechte auf Auskunft, Sperrung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerderecht

Die Teilnehmer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Veranstalter von ihnen verarbeitet werden. Sie haben ferner das Recht, unter Beachtung bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) und Löschung Ihrer Daten sowie eine Übertragung der Daten in einem üblichen Speicherformat zu verlangen. Die Teilnehmer haben darüber hinaus das Recht, der Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen, wenn die Verarbeitung in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Veranstalter übertragen wurde. Im Falle des Widerspruches wird der Veranstalter die Daten der Teilnehmer für diesen Zweck sperren und soweit keine Aufbewahrungsfristen bestehen, die Daten löschen.
Die Teilnehmer können ihre vorstehenden Rechte gegenüber dem Veranstalter oder dem von ihm bestellten Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten geltend machen.
Wenn der Teilnehmer der Auffassung ist, dass seine personenbezogenen Daten vom Veranstalter nicht in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht verarbeitet und/oder genutzt werden, hat er die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz über den Veranstalter zu beschweren.
Eine darüber hinaus gehende Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers erfolgt nur mit dessen freiwilliger Einwilligung.

Im Falle der Abgabe einer Einwilligungserklärung im Rahmen der Aktion ist Art. 6 Abs. 1a DSGVO die Rechtsgrundlage für die auf der Einwilligung basierende Datenverarbeitung. Eine Einwilligung in Bezug auf eine Datenverarbeitung zu Werbezwecken, kann jederzeit widerrufen werden, z.B. schriftlich an Sievert SE, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück, Deutschland oder per E-Mail an  info@sievert.de .

Die vom Teilnehmer angegebenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung der Aktion oder den Versand des Gewinns erforderlich und es liegt eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis vor.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Webseite des Veranstalters abrufbar: https://sievert-international.com/DE_de/datenschutz

 


§ 12 Schlussbestimmung

  1. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernehmen Sievert und die beteiligte Agentur keine Haftung.
  2. Sievert behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen davon unbeeinflusst und bestehen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommende wirksame Vereinbarung zu ersetzen.
  6. Diese Teilnahmebedingungen können von Sievert jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

 

Stand: 29.04.2025

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